Der Staat investiert in die Zukunft, indem er in dich investiert. Das gilt für künftige Studenten ebenso wie für Anwärter auf einen Ausbildungsplatz. Die verschiedenen Fördergelder sind an Bedingungen geknüpft. Jedoch wird jeder unterstützt, der darauf angewiesen ist.

Berufsausbildungsbeihilfe

Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) hat zum Beispiel derjenige, der eine eigene Wohnung finanzieren muss, weil die Ausbildungsstätte sehr weit vom Elternhaus entfernt liegt.

Berechnet wird dieser Betrag, der nicht zurückgezahlt werden muss, aus dem Verdienst der Eltern oder eines Partners/einer Partnerin. Die Voraussetzung für BAB ist, dass eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung im dualen System absolviert wird. Wer eine schulische Ausbildung macht, hat keinen Anspruch. Beantragt wird die Berufsausbildungsbeihilfe bei der Bundesagentur für Arbeit.

BAFÖG

Machst du eine schulische Ausbildung, hast du in der Regel keinen Anspruch auf BAB. Um dennoch finanzielle Unterstützung während deiner Ausbildung zu erhalten, kannst du Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt, beantragen. Anders als beim Studenten-BAföG, muss die Förderung von Schülerinnen und Schülern nicht zurückgezahlt werden. Jede BAföG-Förderung wird individuell berechnet. Dabei werden dein Einkommen sowie das Einkommen deiner Eltern oder deines Partners/deiner Partnerin angerechnet. Weitere Voraussetzungen sind, dass du deine Ausbildung an einer weiterführenden Schule machst, jünger als 30 Jahre alt bist und nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Einen Antrag für BAföG musst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung in deiner Stadt einreichen.

Wohngeld

Wer keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hat, weil er zum Beispiel eine schulische Ausbildung, ein Duales Studium oder eine zweite Ausbildung macht, kann zur finanziellen Unterstützung Wohngeld beantragen. Voraussetzungen für den Mietzuschuss sind die Volljährigkeit des Auszubildenden, der Ablehnungsbescheid für die BAB sowie ein Nachweis, dass man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und die Miete selbst finanzieren muss. Der Antrag auf Wohngeld wird bei der Wohngeldstelle der Gemeinde gestellt, in der sich die Wohnung befindet.

Kindergeld

Das Kindergeld wird für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Im Monat sind das 204 Euro für das erste und das zweite Kind, 210 beziehungsweise 235 Euro für das dritte oder vierte Kind. Falls du schon über 18 Jahre alt bist und gerade eine Ausbildung beginnst, kannst du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Kindergeld stellen. Solltest du während deiner Ausbildung bei deinen Eltern wohnen, erhalten sie auch dein Kindergeld. Ziehst du in deine eigene Wohnung, kannst du das Geld von deinen Eltern einfordern oder einen Antrag stellen, dass es direkt auf dein Konto überwiesen wird.